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Barrierefreie Websites werden zur Pflicht

Digitale Barrierefreiheit wird 2025 für viele Unternehmen Pflicht

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht macht. Doch was bedeutet das konkret? Welche Unternehmen sind betroffen? Und wie kann eine Webseite barrierefrei gestaltet werden? In diesem Artikel erkläre ich die wichtigsten Punkte und verrate, warum barrierefreie Webseiten nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil sind.

Die Kernfragen rund um das Thema Barrierefreiheit

Worum geht es?

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie (European Accessibility Act) um und soll sicherstellen, daß digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft insbesondere Websites, Apps und digitale Dienstleistungen. Ziel ist es, mehr Inklusion im digitalen Raum zu schaffen und allen Menschen eine gleichbe­rechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
[Barrierefreiheits­stärkungsgesetz]

Wer ist davon betroffen?

Das Gesetz betrifft vor allem Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen digital für Endverbraucher bereitstellen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Online-Shops
  • Banken und Versicherungen
  • Telekommunikations­anbieter
  • Software- und App-Entwickler
  • Reise- und Transport­unternehmen

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro sind aktuell von der Pflicht ausgenommen [Barrierefreiheits­stärkungsgesetz].
Dennoch kann es auch für sie sinnvoll sein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Was ist für Barrierefreiheit notwendig?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren vier Prinzipien, die die Grundlage der Barrierefreiheit für Webseiten bilden: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit.

Wahrnehmbar - Informationen und Komponenten der Benutzer­oberfläche müssen für die Benutzer auf eine Weise darstellbar sein, die sie wahrnehmen können.
Das bedeutet, daß Benutzer in der Lage sein müssen, die dargestellten Informationen wahrzunehmen (sie dürfen nicht für alle ihre Sinne unsichtbar sein).

Bedienbar - Die Komponenten der Benutzer­oberfläche und die Navigation müssen bedienbar sein.
Das bedeutet, daß Benutzer in der Lage sein müssen, die Schnittstelle zu bedienen (die Schnittstelle darf keine Interaktion erfordern, die ein Benutzer nicht durchführen kann).

Verständlich - Informationen und die Bedienung der Benutzer­oberfläche müssen verständlich sein.
Das bedeutet, daß Benutzer in der Lage sein müssen, sowohl die Informationen als auch die Bedienung der Benutzeroberfläche zu verstehen (der Inhalt oder die Bedienung darf nicht unverständlich sein).

Robustheit - Der Inhalt muss so robust sein, daß er von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden kann.
Das bedeutet, daß Benutzer in der Lage sein müssen, auf den Inhalt zuzugreifen, wenn sich die Technologien weiterentwickeln.

Um eine Webseite barrierefrei zu gestalten, sind folgende Aspekte besonders wichtig:

  • Alternative Texte für Bilder: Blinde Nutzer können sich Bilder per Screenreader vorlesen lassen.
  • Hohe Kontraste: Farblich gut unterscheidbare Texte erleichtern das Lesen.
  • Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein.
  • Klare und einfache Sprache: Komplizierte Texte erschweren das Verständnis.
  • Untertitel und Audiotranskripte: Videos sollten für hörgeschädigte Menschen Untertitel oder alternative Be­schreibungen enthalten.

Typische Probleme auf Webseiten

Viele Webseiten sind für Menschen mit Behinderungen schwer zugänglich. Häufige Probleme sind:

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Eingabefelder von Formularen ohne sinnvolle Beschriftungen
  • Menüs lassen sich nicht per Tastatur bedienen
  • Unzureichender Farb­kontrast
  • Captchas, die Menschen mit Sehbehinderungen ausschließen
  • Unstrukturierte Inhalte, die schwer mit einem Screen­reader erfassbar sind

Welche Vorteile haben barrierefreie Webseiten?

Barrierefreie Webseiten sind nicht nur für Menschen mit Behinderungen von Vorteil. Sie bieten auch:

Eine bessere SEO:
Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte, leicht verständliche Webseiten.

Höhere Benutzer­freundlichkeit:
Eine intuitive Navigation hilft allen Nutzern.

Erweiterte Zielgruppen:
Senioren oder Nutzer mit temporären Einschränkungen profitieren ebenfalls.

Fazit

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz stellt viele Unternehmen vor neue Heraus­forderungen – aber auch Chancen. Wer seine Webseite frühzeitig optimiert, profitiert nicht nur von einer besseren Nutzererfahrung, sondern auch von einer stärkeren Online-Präsenz.

Möchten Sie Ihre Webseite barrierefrei gestalten? Ich helfe Ihnen gerne dabei, die notwendigen An­forderungen zu erfüllen und eine zugängliche, moderne Webseite zu erstellen.

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